Die EEG-Inbetriebnahme bezieht sich auf den ersten Start einer Solaranlage unter den Bedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Voraussetzung für diese Inbetriebnahme ist, dass die Solaranlage dauerhaft am vorgesehenen Anschlussort betriebsbereit ist. Das bedeutet, dass alle notwendigen Komponenten installiert und funktionsfähig sind, um aus Sonnenstrahlen nutzbaren Wechselstrom zu erzeugen. Die EEG-Inbetriebnahme wird vom Monteur direkt nach Abschluss der Installation der Solaranlage durchgeführt.